Keine Klage: Was kann Ex-Landrat disziplinarrechtlich noch drohen?
Von Ursula Samary
Autos stehen auf der überfluteten Bundesstraße 265 im Wasser. Die Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal im Juli 2021 wurde durch tagelange heftige Regenfälle verursacht.Foto: Marius Becker/picture alliance/dpa
Zwar wird keine Klage gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler erhoben, disziplinarrechtlich wird sein Verhalten während der Katastrophe aber noch ein Nachspiel mit sich bringen: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier lässt mittelfristig ein derzeit ruhendes Verfahren wieder aufleben.
Lesezeit: 2 Minuten
Das Verhalten von Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) während der Ahrflut, die 135 Menschen in den Tod riss, wird aus vielen Blickwinkeln beurteilt – moralisch, strafrechtlich, politisch, aber auch disziplinarrechtlich. Werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen irgendwann rechtskräftig eingestellt, lebt das ...
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